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Allgemeine Informationen
Rechtliches
Kosten: Besondere Versorgung
BKK Kinderwunsch
Zuschüsse zur Kinderwunschbehandlung für Frauen bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (endet 1 Tag vor dem 42. Geburtstag)
Voraussetzungen:
Die Frau ist 25 Jahre alt und hat das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Der Mann hat das 50. LJ noch nicht vollendet.
Sie sind verheiratet.
Sie sind in einer teilnehmenden BKK versichert.
Sie sind in einem teilnehmenden Zentrum in Behandlung.
Die Zuschüsse für die Versuche 1 bis 3 bei der BKK versicherten Patientin bis zum vollendeten 40. LJ (entspricht 40. Geburtstag) richten sich nach der nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen EBM Ziffern. Die Zuschüsse für den Versuch 1 bis 3 bei der BKK versicherten Patientin vom 41. bis vollendeten 42. Lebensjahr (endet mit dem 42. Geburtstag), sowie der Versuch 4, 2 Kryozyklen und 2 Blastozystenkulturen sind Festbeträge.
Wie und Wo kann ich diese Leistungen in Anspruch nehmen?