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Kosten: Besondere Versorgung

Bei einer teilnehmenden BKK versicherte verheiratete Patientin

kann ab dem 25. Geburtstag bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (Endet 1 Tag vor dem 42. Geburtstag)

Zuschüsse für die Kinderwunschbehandlung erhalten.

Die Zuschüsse für die Versuche 1 bis 3 bei der BKK versicherten Patientin bis zum vollendeten 40. LJ (entspricht 40. Geburtstag) richten sich nach der nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen EBM Ziffern. Die Zuschüsse für den Versuch 1 bis 3 bei der BKK versicherten Patientin vom 41. bis vollendeten 42. Lebensjahr (endet mit dem 42. Geburtstag), sowie der Versuch 4,  Kryozyklus und Blastozystenkultur sind Festbeträge. Wie und Wo kann ich diese Leistungen in Anspruch nehmen?