ZIELE
Die Arbeit des Berufsverbands Reproduktionsmedizin Bayern (BRB e.V.) dient der Sicherung und Verbesserung der Qualität reproduktionsmedizinischer Leistungen und angrenzender Verfahren insbesondere durch:
- die Bündelung reproduktionsmedizinischer Fachkompetenz
- die Initiierung und Durchführung von reproduktionsmedizinischen Projektarbeiten
- die Erarbeitung von reproduktionsmedizinischen Verfahrensbeschreibungen im Zusammenwirken mit Fachgremien, Abstimmung der Ergebnisse und Weiterentwicklung von bestehenden reproduktionsmedizinischen Leitlinien.
KODEX
Die Mitglieder des BRB e.V. erklären sich mit folgenden Richtlinien zur Durchführung Ihrer reproduktionsmedizinischen Tätigkeit einverstanden:
Die ärztlichen Mitglieder des BRB.e.V. erklären sich mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur künstlichen Befruchtung einverstanden.
Insbesondere verpflichten sie sich zur Beachtung der Vorgaben des deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG):
- Im Rahmen der Kinderwunschbehandlung sollten möglichst nicht mehr entwicklungsfähige Embryonen entstehen als auf Wunsch des Kinderwunschpaares transferiert werden sollen.
- Die Kryokonservierung von Embryonen ist entsprechend dem ESchG nur für den unvorhergesehenen Notfall möglich.
- Ein Embryotransfer mit mehr als 3 Embryonen ist ein Verstoß gegen das ESchG (Strafgesetz) und führt zum Ausschluss aus dem BRB e.V.
Die Mitglieder des BRB e.V. akzeptieren
- die Richtlinien der ärztlichen Berufsordnung und
- die Richtlinien der bayerischen Landesärztekammer zur Durchführung reproduktionsmedizinischer Maßnahmen
- die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für gesetzlich versicherte Patienten
Die Mitglieder des BRB e.V., soweit sie die kassenrechtlichen Vorgaben erfüllen, akzeptieren die Bestimmungen des Selektivvertrags mit den teilnehmenden Betriebskrankenkassen:
Es wird akzeptiert …
- dass jedem Kinderwunschpaar, soweit zur Durchführung der Assistierten Reproduktion die Zuständigkeit einer BKK besteht, die Möglichkeit zur Teilnahme angeboten wird
- dass eine Ablehnung der Teilnahme des Kinderwunschpaares am Selektiv Vertrag schriftlich dokumentiert sein muss
- dass die für den Behandlungszyklus maßgeblichen Daten, soweit sie vom BRB e.V. festgelegt sind, der zentralen Datendatei der Repromed GmbH übermittelt werden
- dass ein Embryotransfer von mehr als 2 Embryonen gegen den Selektivvertrag verstößt und zum Ausschluss des Mitgliedes führen kann.
Die Mitglieder des BRB e.V. verpflichten sich …
- dass kein geldwerter Vorteil für die Zuweisung eines Paares zur Assistierten Reproduktion gewährleistet wird –(auch nicht innerhalb von
sogenannten ärztlichen Netzwerken).
Es wird von allen Mitglieder akzeptiert, dass bei Verstößen gegen die o.g. Punkte des BRB e.V. – Kodex auf Antrag hin und nach Anhörung des betroffenen Mitglieds in der Vollversammlung des BRB e.V. ein Auschluss des Mitglieds aus dem BRB e.V. mit absolutem Mehrheitsbeschluss der Vollversammlung erfolgen kann.
Der o.g. BRB e.V. – Kodex ist auch von denjenigen Ärzten zu akzeptieren, die im Rahmen des Selektiv Vertrags die Leistungen der ReproMed Service GmbH in Anspruch nehmen, ohne Mitglied des BRB e.V. zu sein.
Besondere Versorgung
Der Berufsverband Reproduktionsmedizin Bayern (BRB e.V.) hat in Zusammenarbeit mit der Vertragsarbeitsgemeinschaft (VAG) der BKK Bayern ein maßgeschneidertes exklusives Angebot für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch entwickelt. Den Vertrag BKK KINDERWUNSCH: Patientinnen, die in einer der teilnehmenden BKKs versichert sind, können sich in diesen Vertrag einschreiben.
Der deutliche Vorteil liegt in
- einem reduzierten Eigenanteil (niedrigere Kosten)
- einer speziell dokumentierten Qualitätssicherung
- der Qualitätssteigerung durch Vermeidung von Zwillingsschwangerschaften
(Verpflichtung zum Transfer von nur zwei Embryonen) - mehr Leistungen in Form von einem einmaligen Zuschuss zur Blastozystenkultur, zum Kryozyklus sowie dem 4. Versuch
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau bis zur Vollendung des 42. LJ
Private Versicherung
Da hier unterschiedlichste Versicherungsverhältnisse zum Tragen kommen können, steht Ihnen auch unser Berufsverband beratend zur Seite.
Der BRB e.V. hat mit den PKV Versicherungen Versicherungskammer Bayern (VKB) und der Allianz Krankenversicherung einen Direktvertrag abgeschlossen, der die Versicherungsnehmer/innen dieser Versicherungen begünstigt.
Sprechen Sie als Versicherungsnehmer/in dieser Versicherungen direkt unsere Mitgliedszentren an.