Seit dem 01. Juli übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bundesweit die Kosten einer Kryokonservierung von Eizellen oder Spermien, wenn eine potentiell keimzellschädigende Therapie erfolgen wird. In aller Regel handelt es sich hierbei um eine Chemo- und/oder Strahlentherapie bei Krebserkrankungen.

Ei- oder Samenzellen werden hierbei entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren und gelagert. Die gesamten medizinischen Maßnahmen einschließlich der Lagerung werden übernommen.

Nach Beendigung der Therapie können dann Eizellen oder Samenzellen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung zur Erfüllung des Kinderwunsches verwendet werden.

Es gelten gesetzliche Altersgrenzen .